Der Ehrenrat besteht aus einem Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern. Sie werden auf 3 Jahre von der Mitgliedsversammlung gewählt und dürfen dem Gesamtvorstand nicht angehören.
Der Ehrenrat wird auf Antrag eines Vereinsmitgliedes oder Vereinsorgans bei Streitigkeiten innerhalb des Vereins tätig, und zwar als Schlichtungsorgan, Ehrengericht und Berufungsinstanz bei Ausschlüssen.
Vorsitzender des Ehrenrates
Michael Feil
Aktiver im Team der 2. Altherren
Mobil: +49 162 685 62 55